Stütz­bau­werke wie z.B. Stütz­wände (auch Stütz­mauern) wer­den im All­ge­meinen zur Si­cherung von Ein­schnitts- und Damm­bö­schungen ein­ge­setzt. Aus die­sem Grund kom­men Stütz­bau­werke meis­tens am Rand von Ver­kehrs­linien oder Ge­wässern zum Ein­satz.

Für Stütz­wände mit ei­ner Höhe größer 2,0 Meter muss über sta­tische Be­rech­nungen deren Stand­sicher­heit nach­ge­wiesen wer­den. Eine Ver­bes­serung der Stand­sicher­heit kann über Ver­ankerungen er­reicht wer­den. Ein wei­terer Vor­teil kann sich in­folge der Platz­er­spar­nis zu­gun­sten ei­nes ge­ring­eren Grund­er­werbs er­geben.

Wei­tere Maß­nah­men fin­den Sie auf un­serer Re­fe­renz­karte.