Hier fin­den Sie eine Über­sicht über aus­ge­wählte Re­ferenz­pro­jekte aus dem Be­reich des Kon­struk­tiven In­ge­ni­eur­baus für Brü­cken und Durch­lässe.

„Als Brü­cken gel­ten alle Über­füh­rungen ei­nes Ver­kehrs­weges über ei­nen an­deren Ver­kehrs­weg, über ein Ge­wässer oder über tie­fer­lie­gen­des Ge­lände, wenn ihre lich­te Wei­te zwi­schen den Wider­la­gern 2 m oder mehr be­trägt. (…)“De­fi­ni­tion nach DIN 1076

Bau­werke im Erd­kör­per ei­nes Ver­kehrs­weges mit ei­ner lich­ten Wei­te von klei­ner 2 m wer­den als Durch­lässe be­zeich­net und die­nen im All­ge­meinen dem Durch­tritt von Wasser.

Wei­tere Maß­nah­men fin­den Sie auf un­serer Re­fe­renz­karte.